Vererben

Die einen haben wenig, die anderen besitzen viel, manche sehr viel. Womit haben wir das verdient?

Die Frage kann ich nicht beantworten. Das ist die Ungerechtigkeit der Welt. Was viel oder wenig heisst, ist aber auch relativ. Je älter man wird, umso mehr sollte man vielleicht darüber nachdenken, wie man seinen Besitz vorzeitig übergibt oder hinterlassen will.

Luxusprobleme – gelöst und ungelöst:

Richtig krass Vermögende (meistens erfolgreiche Männer in der ersten Generation) glauben oft, einfach unsterblich zu sein, und wollen an das Thema Sterben / Tod nicht einmal erinnert werden. Bestes Beispiel war Heinz Hermann Thiele, der ehemalige Besitzer von Knorr Bremse. Dabei handelt es sich um einen der größten Erbfälle und Steuerzahlungen in Deutschland. Er hat etwa 15 Milliarden Euro hinterlassen. Seine Erben (Familie Thiele) zahlten fast 4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer. Das ist eine der höchsten Steuerzahlungen in der deutschen Geschichte (ca. 25–30 % des Vermögens.) Viele sehr reiche Unternehmer vermeiden hohe Erbschaftsteuer durch Stiftungen & Planung. In diesem Fall wurde das offenbar nicht vollständig rechtzeitig umgesetzt. Er starb 2021 überraschend (!) mit 79 Jahren.

Friede Springer (fünfte Ehefrau des Verlegers Axel Cäsar Springer) kommt auch in Jahre. Immerhin Jahrgang 1942. Das motivierte sie womöglich in 2020, ein Vermögen im Wert von ungefähr 1 Milliarde Euro an Mathias Döpfner per Schenkung zu übertragen. Steuerfrei! Kompliziert aber wohl legal. Denn vorher hatte Döpfner Axel Springer-Aktien im Wert von EUR 276 Millionen gekauft. Dadurch konnte er sein bestehendes Vermögen auf Null reduzieren, um anschließend argumentieren zu können, dass kein verfügbares Vermögen vorlag, um die übliche Schenkungssteuer zu bezahlen. SEHR vereinfacht dargestellt.

Eventuell etwas mehr für den Alltag

Gerade wenn im Besitz von Ehepaaren ein großes Ungleichgewicht herrscht, ist es machmal empfehlenswert, dass der eine Partner dem anderen – eventuell unter Berücksichtigung von Freibeträgen – Teile davon überträgt. In der Folge können dann beide Partner ihren Kindern – unter Berücksichtigung damit verdoppelten Freibeträge – im Zehn-Jahresrhythmus vorzeitig schenken. Nießbrauch sollte berücksichtigt werden. Nicht aber, wenn das alleinige „Häuschen“ an die Kinder geht und diese dort schon zu Lebzeiten einziehen wollen. Denn dann müssen sie dem Schenkenden Miete zahlen.


In Deutschland gibt es zahlreiche Kanzleien, die genau darauf spezialisiert sind, Stiftungen im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung aufzusetzen. Seriöse Kanzleien sprechen von steueroptimierter Gestaltung (legal, aber an enge Regeln gebunden).

Beispiele für spezialisierte Kanzleien

HEUKING
→ berät vermögende Privatpersonen und Unternehmer bei Nachfolge, Vermögensstruktur und Stiftungsgründung

ROSE & PARTNER
→ spezialisiert auf Unternehmensnachfolge und Stiftungslösungen inkl. Steuerstrukturierung

PSP.EU
→ realisiert passgenaue Nachfolge-Lösungen für Ihr privates und unternehmerisches Vermögen

Kanzlei Bahnweg
→ zertifizierte Stiftungsberatung mit Fokus auf Steuerrecht und Stiftungsstrategien

Kanzlei Pauli
→ kombiniert Erbrecht, Steueroptimierung und Stiftungslösungen für Unternehmerfamilien 

BRIDGES Kanzlei Wigand
→ berät zur Stiftungsgründung als Instrument der Vermögensnachfolge

BOW Legal
→ Fokus auf Familienstiftungen und Vermögenssicherung über GenerationenEs gibt nicht nur einzelne Spezialisten – sondern eine ganze Branche („Private Clients“, „Stiftungsrecht“).

Was diese Kanzleien konkret machen

  • Strukturierung von Vermögen (Firma, Immobilien, Beteiligungen)
  • Gründung von Familienstiftungen (für Vermögenserhalt) und gemeinnützigen Stiftungen
  • Gestaltung der Nachfolge (Erbschaft & Schenkung)
  • Optimierung der Steuerlast innerhalb des Gesetzes
  • Viele arbeiten interdisziplinär (Anwalt + Steuerberater + ggf. Family Office).

Eine Stiftung ist kein „Steuerspar-Trick“:

  • Bei Familienstiftungen fällt oft weiterhin Steuer an
    (z. B. Erbersatzsteuer alle 30 Jahre)
  • Steuerersparnisse hängen stark vom Einzelfall ab
  • Gemeinnützige Stiftungen haben strenge Auflagen
  • Das Vermögen gehört nicht mehr dir, sondern der Stiftung

Es geht bei einer Stiftung um langfristige Strukturierung, nicht um kurzfristiges „Steuern umgehen“. 

Foto: Andriyko Podilnyk auf Unsplash