Laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) leben derzeit knapp 2 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland.
Die Alzheimer-Krankheit (lateinisch Morbus Alzheimer, auch Alzheimer-Demenz, kurz Alzheimer) ist eine Form einer fortschreitenden Demenz des Menschen, die durch krankhafte Ablagerungen von Amyloid und von Tau-Protein gekennzeichnet ist.
Alzheimer ist kein Synonym für Demenz, sondern eine spezifische Veränderung des Gehirns mit entsprechenden Veränderungen in Liquor und Blutserum, obwohl es in der Laienpresse oft so verwendet wird. Aber Alzheimer ist mit zwei Dritteln aller Fälle die mit Abstand häufigste Demenzerkrankung.
Während früher die Diagnose erst durch die neuropathologische Begutachtung des Gehirns der Verstorbenen gesichert werden konnte, wird heute die Diagnose durch Serumanalysen, Liquoruntersuchungen und PET-CT auf Amyloid und Tau-Protein gestellt.
Die kognitiven Defizite dienen mehr der Beurteilung des Schweregrads der Demenz. Die Alzheimer-Demenz ist keine Syndrombezeichung aus verschiedenen Symptomen mehr, sondern eine spezifische neurobiochemische Veränderung unabhängig von der kognitiven Störung. So kann eine Alzheimer-Erkrankung schon vor dem Eintreten von Gedächtnisverlust und kognitiven Fähigkeiten oder bei Personen mit minimalen Defiziten (mild cognitive impairment, MCI) festgestellt werden. Der Schweregrad nimmt bei allen befallenen Personen mehr oder weniger schnell zu.
Seit September resp. November 2025 sind in Deutschland zwei sogenannte Monoklonale Antikörper, i.e. Lecanemab (Hersteller: Biogen / Eisai; Handelsname: Leqembi®) und Donanemab (Hersteller: Eli Lilly; Handelsname: Kisunla®), zur Alzheimer Behandlung verfügbar / zugelassen. Sie müssen aber früh eingesetzt werden, wenn Betroffene noch kaum Symptome haben. Gegen die anderen Formen der Demenz helfen die Mittel nicht. Der erste MAK, Aducanumab, wurde zwar in den USA zugelassen, nicht aber in der EU, und 2024 weltweit wieder vom Markt genommen. Zugelassen bedeutet noch lange nicht, dass die Krankenkassen in Deutschland die Kosten übernehmen. Hier bewertet zunächst ein unabhängiges Institut (IQWiG), ob ein Medikament einen sogenannten Zusatznutzen gegenüber vorhandener Medikation hat. Auf Basis dieses Urteils fällt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ob es erstattet wird, und legt zusammen mit dem Hersteller einen Preis fest. Zu beiden o.a. MAKs kam das IQWiG zu einem negativen Ergebnis.
Stellt sich hier die Frage, ob z.B. – niedrig dosiertes – Lithium, kostengünstig und „ohne Pharma Hintergrund“, mehr untersucht werden sollte. Im August 2025 erschien dazu eine interessante Übersichtsarbeit (s.u.). Aber Vorsicht: Während es im frühen Stadium der AD erste vorsichtige (!) Hinweise auf mögliche Effekte gibt, fehlt in der manifesten Demenz bislang jede ernsthafte Bestätigung. Hinzu kommt, dass im März 2026 eine weitere Studie publiziert wurde (s.u.), in der erstmals Lithiumcarbonat bei Menschen mit milden kognitiven Einschränkungen (MCI) untersucht wurde. In der Studie waren alle co-primären und kognitionsbezogenen Studienendpunkte negativ. Das kann – möglicherweise – daran liegen, dass in der ersten o.a. Studie Lithiumorotat untersucht, während in der zweiten (also bei Menschen) Lithiumcarbonat verwendet wurde. Alles noch spekulativ! Aber doch interessant.
Interessant zu lesen:
- JAMA Neurol: „Low-Dose Lithium for Mild Cognitive Impairment: A Pilot Randomized Clinical Trial“ – DOI: 10.1001/jamaneurol.2026.0072
- Nature: „Lithium deficiency and the onset of Alzheimer’s disease“ – DOI: 10.1038/s41586-025-09335-x
- ZEIT: »Wie soll´s weitergehen mit mir?!? Mein Verstand hat wirklich Löcher!« Von Lena Niethammer – Aus der ZEIT Nr. 18/2026
- ZEIT: „Der Durchbruch im Kampf gegen das Vergessen besteht die deutsche Prüfung nicht“ Von Ingo Arzt und Tom Kattwinkel – Aus der ZEIT Nr. 19/2026
Wichtiger Hinweis für Artikel aus dem Bereich Gesundheit
Die Artikel dieses Blogs (Altern.de) dienen der allgemeinen Information über ein Gesundheitsthema, nicht aber der Beratung im Falle individueller Anliegen. Die Informationen aus „Altern.de“ sind nicht als Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen oder Selbstdiagnosen vorgesehen. Sie sind zum Teil sogar nur in Bezug auf das Thema „Altern“ leicht überspitzte Darstellungen. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte unbedingt ein Arzt oder Zahnarzt konsultiert werden. Medikamente sollten nur nach Absprache mit einem Arzt oder Apotheker eingenommen werden. Nur eine individuelle Untersuchung kann zu einer Diagnose und Therapieentscheidung führen. Die Artikel können auch Fehler, veraltete oder unvollständige Informationen enthalten. Selbst gesundheitsgefährdende Inhalte können nicht ausgeschlossen werden.
