Sterbehilfe

Freiverantwortlichkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit

In einem Blog zum Thema Altern darf m.E. das Thema Sterbehilfe nicht fehlen. Aber je mehr man sich damit auseinandersetzt, desto komplexer wird es. Historischer Kontext („Euthanasie“), theologische und gesellschaftliche Moralvorstellungen, juristisches Verwirrspiel helfen nicht gerade, hierzu einen klaren Standpunkt zu beziehen.

Aus der aktuell gültigen Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren. Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.

Mit anderen Worten: Ein Dritter darf – unter bestimmten Voraussetzungen – Sterbehilfe leisten. Dabei sind die Freiverantwortlichkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Sterbewilligen von entscheidender Relevanz.

Als Einstieg in das Thema empfehle ich die Vorlesung der Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, Inhaberin der 24. Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur „Assistierter Suizid“ vom 2. Juli 2024:

Zum Weiterlesen: „Leben, Körper, Tod“ von Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert www.wallstein-verlag.de

Auch DGHS Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. veröffentlichte im April 2026 ein klärendes Interview zu diesem Thema:


Hintergrund: